Taufe

Du bist mein geliebtes Kind, ich nehme dich an.

Die Taufe ist das erste und grundlegendste der sieben Sakramente, eine besondere Zeit der Begegnung mit Gott in wesentlichen Lebensphasen und Lebensfragen.

Welchen Wert hat ein Mensch?

Die Antwort Gottes im Sakrament der Taufe besagt: unendlich viel. Denn Gott schenkt ein "neues, ewiges Leben", d.h. Gemeinschaft mit ihm, Anteil an seiner "Göttlichkeit".

In der Taufe werden Menschen in die Lebensgemeinschaft mit Christus, in seinen Tod und in seine Auferstehung hineingenommen. Damit tragen sie schon ein Stück Ewigkeit in sich. Taufe sagt: egal, was passiert, letztlich ist ein Mensch von Gott angenommen. Gott geht jeden Weg mit. Dies will auch die Gemeinschaft der Kirche vermitteln, in die ein Mensch durch die Taufe aufgenommen wird.

(Quelle: Dem Glauben auf der Spur, Österr. Pastoralinstitut (Hg.), Krieger Walter, Schlager Stefan, Wien 2001)

Wenn Sie sich oder Ihr Kind in unserer Pfarre taufen lassen wollen, so benötigen wir die nachfolgend angeführten Dokumente. Bitte bringen sie diese zu den Öffnungszeiten in unsere Pfarrkanzlei. Bei Abgabe der Dokumente wird ein Termin zu einem Taufgespräch und der Termin zur Taufe vereinbart.

  • Benötigte Dokumente
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel
  • Taufschein der Eltern
  • kirchlichen Trauungsschein der Eltern
  • standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
  • Taufschein des Paten

Voraussetzungen für das Patenamt

Die Paten haben die Aufgabe, die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, den Glauben lebendig zu bezeugen und weiterzugeben und die Familie vor einer falschen Isolierung zu bewahren.

Das kann schon bei der Taufe wichtig sein, wenn die Eltern sich mit ihrem Glauben und ihrer Bindung an die Kirche schwer tun. Dann gewinnen die Paten als Zeugen des Glaubens und als Vertreter der Gemeinschaft der Kirche an Bedeutung.

Wer kann Pate, Patin sein?

Wer katholisch getauft ist und die Sakramente der Firmung und der Eucharistie empfangen hat, kann das Patenamt übernehmen.

Er/Sie muss  das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. Er/Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein.

 


Kontakt

Pfarre Gatterhölzl

Hohenbergstr. 42
Wien
1120


+43 1 813 22 61

Öffnungszeiten der Kanzlei:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8.30 Uhr - 11.30 Uhr



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11.04.2024 11:38

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